Versöhnungsgesetz passiert Landwirtschaftsausschuss

04.07.2019 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Am 3. Juli 2019 hat das Volksbegehren zum Artenschutz einschließlich des sogenannten Versöhnungsgesetzes und ein begleitender Entschließungsantrag den Landwirtschaftsausschuss erfolgreich passiert. Mit unseren Initiativen sorgen wir dafür, dass das Volksbegehren in der Praxis auch umgesetzt werden kann, vermeiden zugleich unbeabsichtigte Härten für die Landwirtschaft und sorgen mit einem zusätzlichen Maßnahmenpaket für mehr Artenschutz und größere Akzeptanz bei den Betroffenen.

So sorgen wir für einen fairen Ausgleich zwischen Befürwortern des Volksbegehrens und den hauptbetroffenen Bauern und Bäuerinnen. Wir haben zu einigen Punkten des Volksbegehrens, wie Regelungen zum Biotopverbund im Offenland und zu Streuobstwiesen als Biotop sowie zu fest vorgegebenen Mäh- und Walzterminen für Wiesen, in  einem eigenen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen Verbesserungen vorgenommen, die für die Landwirtschaft wesentlich sind. Diese spiegeln auch die Ergebnisse des Runden Tisches wider.

Damit wird es auch künftig möglich sein, die Witterungsverhältnisse beim Walztermin zu berücksichtigen, was sonst nicht möglich gewesen wäre. Außerdem haben wir klargestellt, dass die  Vorgaben aus dem Volksbegehren zum Mähtermin oder zum Biotopverbund nicht für den Einzelbetrieb gelten. Sie sollen in Kooperation mit der Landwirtschaft auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Für die dazu notwendigen Fördermaßnamen werden wir zusätzliche Haushaltsmittel bereitstellen. Dazu gehören z.B. ein finanzieller Ausgleich für Streuobstwiesen, die – obwohl sie künftig unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzlich geschütztes Biotop sein werden – auch weiter gepflegt und bewirtschaftet werden können. Und auch Gewässerrandstreifen wollen wir weiter fördern, wo immer dies rechtlich möglich ist.

Wir sorgen mit einem über das Volksbegehren hinausgehenden Paket finanzieller, personeller und struktureller Maßnahmen für einen besseren Artenschutz und vereinen diesen mit den Belangen der Landwirtschaft.

Wichtig ist uns ferner, dass nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg Entscheidungen der Behörde zur Biotopeinstufung nach den Vorgaben des Volksbegehrens getroffen werden. Eigentümer sind deshalb vor Beginn der Biotopkartierung einzubeziehen. Außerdem wollen wir, dass auf Wunsch eines betroffenen Grundstückseigentümers im Rahmen eines gebührenfreien Schlichtungsverfahrens eine Überprüfungsmöglichkeit geschaffen wird, damit festgestellt werden kann, ob die festgestellten Biotopkriterien auch tatsächlich vorhanden sind. Die Rechte der Eigentümer werden dadurch deutlich gestärkt.