Eröffnung von Girokonten für anerkannte Asylbewerber
04.08.2014, 09:17 Uhr | MdL Karl Straub
Sie fliehen vor Krieg und Armut – die Zahl der Asylbewerber nimmt auch in unserem Landkreis weiter drastisch zu und damit auch die Zahl der ganz praktischen Probleme, die sich im Alltag ergeben. Denn hat man als Asylbewerber beispielsweise endlich die rechtliche Anerkennung als Asylbewerber erlangt und glaubt, nun könne so etwas wie "Normalität" einkehren, tut sich ein neues Problem auf:
Anerkannte Asylbewerber brauchen ein Girokonto, da das Jobcenter das ihnen zustehende Geld auf ein Konto überweisen möchte.Und das ist konkret nicht einfach umzusetzen:
Asylbewerber haben eine "Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens", also ein Dokument mit Lichtbild, mit dem eine Kontoeröffnung für Asylbewerber möglich ist. Bei Anerkennung muss dieses Legitimationspapier vom Ausländeramt eingezogen werden. Dafür erhalten die anerkannten Asylbewerber eine sog. Fiktionsbescheinigung, also ein amtliches Dokument ohne Lichtbild. Dieses Dokument erfüllt nicht die Voraussetzungen der Banken zur Kontoeröffnung. Erst rd. 8 Wochen später erhalten die anerkannten Asylbewerber dann ein Ausweisdokument mit Lichtbild, das wieder die Voraussetzungen der Banken erfüllt.
Es geht also darum, diese rd. 8 Wochen zwischen Einzug der Aufenthaltsgestattung und Ausstellung des neuen Ausweisdokuments zu überbrücken.
Durch die enge und gute Zusammenarbeit von ehrenamtlichen Asylbetreuern mit dem Landratsamt konnte dieses Problem schnell erkannt werden und in guter Abstimmung mit dem Jobcenter, den örtlichen Banken, den Gemeinden und der Regierung von Oberbayern wurden zeitnahe praktikable Lösungen vor Ort gefunden.
Abgeordneter Karl Straub, der im Bayerischen Landtag im Ausschuss für Verfassung und Recht für Asylsozialpolitik zuständig ist, sieht in diesen bürokratischen Hürden allerdings ein praktisches Problem, das nicht nur den Landkreis Pfaffenhofen betrifft, sondern für das bayern- bzw. bundesweit Lösungen gefordert sind.
Er bat daher persönlich die zuständige bayerische Sozialministerin Emilia Müller um Unterstützung.
„Hier geht es darum, einen möglichst unbürokratischen und pragmatischen Weg zu finden, der den anerkannten Asylbewerbern schnell weiterhilft und für die Banken mit ihren Richtlinien vereinbar ist“, so Straub.