Weitere Erleichterungen beim Bodenaushub

20.06.2018 | MdL Karl Straub

Erfreuliche Mitteilungen erhielt Landtagsabgeordneter Karl Straub aus dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Staatsminister Dr. Marcel Huber teilte ihm mit, dass unter Beibehaltung der notwendigen Vorsorge für den Grundwasser- und Bodenschutz eine Entspannung am freien Entsorgungsmarkt beim Umgang mit Bodenaushub erreicht werden soll.

Aufgrund der starken Bautätigkeit in Bayern – insbesondere in den Ballungsräumen – sind Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten für mineralische Abfälle und Bodenaushub gebietsweise knapp und dadurch teurer geworden. Hinzu kommt, dass die Entsorgungskosten für Material mit höheren Belastungsklassen bei bestimmten Parametern erst recht anwachsen, da die Zahl dafür geeigneter Verfüllbetriebe oder Deponien vergleichsweise geringer ist.

Um in Zukunft unnötigen Aufwand zu vermeiden und massiven Preissteigerungen auf dem Entsorgungsmarkt entgegenzuwirken, hat das Kabinett einen 6-Punkte-Maßnahmenplan beschlossen. Der Plan beinhaltet auch eine praxisgerechte Fortschreibung des Leitfadens zur Verfüllung von Gruben und Brüchen.

Diese Verbesserungen sollen möglichst kurzfristig für die Verwertung von Böden greifen, bei denen Salz oder Sulfat festgestellt wurde. Im Vorgriff auf die anstehende Fortschreibung des Leitfadens werden deshalb die Eluat-Zuordnungswerte für Chlorid und Sulfat bis auf Weiteres allgemein auf das Niveau der Geringfügigkeitsschwellenwerte angehoben. Diese liegen aktuell bei 250 mg/l. Durch diese Anpassung werden in der Praxis deutliche Erleichterungen erreicht. Mit der Anpassung ist künftig auch eine Ablagerung auf empfindlicheren Standorten möglich, da die Vorgaben der Grundwasserverordnung der EU eingehalten werden. Die Verwertung von bei Straßenbaumaßnahmen anfallendem Bodenaushub wird durch diese Anpassung der Zuordnungswerte erheblich vereinfacht.

„Damit sind fallweise hohe Kosteneinsparungen möglich,“ begrüßt MdL Karl Straub diese Erleichterungen beim Bodenaushub.