MdL Karl Straub: "Das neue Polizeiaufgabengesetz schafft ein Mehr an Bürgerschutz!"

18.05.2018 | MdL Karl Straub

Nach einer langen und sehr hitzigen Debatte wurde gestern am späten Abend im Bayerischen Landtag mit der Mehrheit der CSU das neue Polizeiaufgabengesetz beschlossen. Auch MdL Karl Straub hat für das neue Polizeiaufgabengesetz gestimmt.

Die Kritik am PAG sah Straub als sehr unsachlich und teilweise als völlig überzogen. Mit dem neuen PAG wolle man nur das Menschenmögliche tun, um die Menschen vor Straftaten in der realen und digitalen Welt zu schützen, so Straub. Die aktuelle Kriminalitätsstatistik zeige, so Straub, dass die Menschen in Bayern am sichersten leben. Dies sei in erster Linie dem hervorragenden Einsatz der Polizeikräfte zu verdanken.

Der Staat müsse aber auch zukünftig alles Menschenmögliche tun, um für die Sicherheit seiner Bürger zu sorgen - es gehe in unserem Verfassungsstaat immer wieder darum, das Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit angesichts neuer Bedrohungslagen, Kriminalitätsphänomene und technischer Errungenschaften neu auszutarieren. Dass also die Polizei ein neues modernes Gesetz benötigt hat, bezweifelte im Vorfeld eigentlich kaum jemand. In einer Gesellschaft, die anscheinend zunehmend gewaltbereiter wird und verroht, im Kampf gegen Terroristen, Waffen- und Drogendealer und Amokläufer muss die Polizei Möglichkeiten im präventiven Bereich erhalten, um schwere und schwerste Straftaten von vorneherein zu verhindern.

Insbesondere in den sozialen Medien wurden, so Straub, erschreckend falsche Tatsachen verbreitet und unbegründete Ängste geschürt. Es sei ein Skandal, dass das neue PAG von Gegnern in die Nähe der Nazijustiz gerückt wurde - und das unwidersprochen von der SPD und den Grünen!
Beispielsweise werde in der aktuellen Diskussion die Gefahrenkategorie der sog. „drohenden Gefahr“, die bereits mit der Novelle des PAG im letzten Jahr zum 01.08.2017 in das Gesetz aufgenommen worden ist, so dargestellt, als würde anlasslos jeder zum Verdächtigen. Dies verkenne, so Straub, dass die polizeilichen Befugnisse bei einer drohenden Gefahr an enge Voraussetzungen gebunden sind und selbstverständlich auch hier tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen müssen, dass ein Schaden an einem bedeutenden Rechtsgut zu erwarten ist. Eine drohende Gefahr liege dann vor, wenn aufgrund von Tatsachen erhebliche Angriffe auf Leib, Leben, Gesundheit oder die persönliche Freiheit zu erwarten sind oder solche Angriffe erhebliche Auswirkung auf diese Rechtsgüter haben können. Es droht also tatsächlich etwas Schlimmes, ohne dass sich jedoch Zeit und Ort der Tat schon konkretisiert haben. Ein frühzeitiges Einschreiten gegen Angriffe von Kriminellen helfe damit Leben retten, so Straub. Selbstverständlich müsse die Polizei wie immer das mildeste Mittel zur Gefahrenabwehr wählen.
Als Fazit zeigt sich MdL Straub überzeugt, „dass das neue Bayerische Polizeiaufgabengesetz ein Mehr an Bürgerschutz schafft und gleichzeitig der Polizei die notwendigen Mittel gibt, um optimal für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu sorgen“. Ganz ausdrücklich steht MdL Straub gerne für weitere Informationen zur Verfügung – und auch das Bayerische Innenministerium hat eine eigene Homepage mit Informationen zum neuen Polizeiaufgabengesetz eingerichtet (www.pag.bayern.de).