Gudrun Brendel-Fischer, stellvertretende Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag:
Der Schutz von Feiertagen ist tief in unserer Gesellschaft verankert. Feiertage gehören zur Leitkultur unseres Landes – ihr Schutz ist unser Auftrag. Wir als CSU-Fraktion und letzte große Volkspartei dieses Landes werden den Schutz von Feiertagen nicht einem ausufernden Party-Kommerz opfern.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar angemahnt, dass es Ausnahmen vom strikten Tanzverbot an stillen Feiertagen geben müsse, aber grundsätzlich haben die Richter den besonderen Schutz der stillen Tage bestätigt. Aus dem Urteil abzuleiten, die stillen Feiertage abzuschaffen, geht in eine völlig falsche Richtung. Das Gericht sagt: „‚Der Gesetzgeber kann das Ausmaß des Feiertagsschutzes gesetzlich ausgestalten. Insoweit steht es ihm frei, für bestimmte Tage einen über die bloße Arbeitsruhe hinausgehenden äußeren Ruhe- und Stilleschutz zu schaffen.“ Daran werden wir festhalten. Wer diese Feiertage in Zweifel zieht, stellt sich gegen die christliche Tradition dieses Landes.
Es gibt in Bayern neun Feiertage mit ganztägigem oder zeitlich beschränktem Tanzverbot. Jeden anderen Tag im Jahr kann man so lange feiern und tanzen, wie man möchte. Der Karfreitag und andere hohe christliche Feiertage sollen aber der inneren Einkehr, dem „Herunterkommen“ oder „Abschalten“ dienen und daher im wahrsten Sinne des Wortes ‚still‘ begangen werden. Diese Regelung hat einen Wert für alle Bürger: An diesen Tagen sollen sie sich im Familien- oder Freundeskreis erholen. Gerade in unserer immer schneller werdenden Arbeitswelt, bestimmt von Smartphones und Erreichbarkeit rund um die Uhr ist das ein wichtiges Gut, das wir nicht einem Zeitgeist opfern wollen. Strikter Feiertagsschutz ist zeitgemäßer und nötiger denn je.
Wie man die vom Gericht gewünschte „Möglichkeit einer Ausnahme von stillschützenden Unterlassungspflichten“ gestalten könnte, möchte unsere Fraktion nicht übers Knie brechen. Wir werden den Beschluss erst einmal sorgfältig prüfen. Eine Abwägung im Einzelfall und unter bestimmten Umständen darf aber keinesfalls zu einem Freibrief für diejenigen werden, denen es nur um weitere kommerzielle Tanzveranstaltungen geht.